Hausordnung

Hausordnung der PuppyPark-Party


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Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im nachfolgenden Text das generische Maskulinum und verzichten auf die gleichzeitige Nennung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich selbstverständlich auf alle Geschlechter und Identitäten.

Ein paar Worte vorab – Willkommen zur PUPPYPARK Party!

Wir sind eine bunte und vielfältige Community. Unsere Besucher, unser Team und unsere Partner kommen aus verschiedenen Ländern, Kulturen und haben unterschiedliche Hintergründe. Genau diese Vielfalt macht uns aus und bereichert das, was wir hier gemeinsam schaffen.

Egal, wer du bist oder woher du kommst – ob jung oder alt, welches Geschlecht oder welche sexuelle Orientierung du hast, ob mit oder ohne Handicap: Bei uns zählt jeder Einzelne. Unsere Vielfalt ist unsere Stärke und der Schlüssel zu einer offenen, respektvollen Atmosphäre.

Dabei gilt: Alle haben Anspruch auf eine faire und respektvolle Behandlung – ohne Diskriminierung, ohne Benachteiligung und ohne Belästigung. Unsere Kultur basiert auf Vertrauen, Respekt und einem fairen Miteinander. Deshalb setzen wir auf ein Umfeld, in dem Offenheit und Toleranz selbstverständlich sind.

Besonders wichtig: Bei uns gibt es eine Null-Toleranz-Grenze für Mobbing oder Shaming. Das bedeutet, jede Art von Herabwürdigung – sei es wegen deines Körpers, Alters, Geschlechts, deiner sexuellen Orientierung, deines Gears oder deiner Vorlieben – wird nicht geduldet. Wer sich nicht daran hält, muss die Konsequenzen tragen – das heißt, ein sofortiger Verweis und Hausverbot.

Wir alle sind Teil dieser Community und es liegt an uns, gemeinsam einen Raum zu schaffen, in dem Diskriminierung keinen Platz hat. Lasst uns die PUPPYPARK Party zu einem Ort machen, an dem sich jede*r willkommen und sicher fühlt!

Hausordnung in AGB-Stiel

1. Anwendungsbereich / Vertragspartner

1.1. Die PUPPYPARK Party (nachfolgend nur „Veranstalter“) ist zu Gast im MS Connexion Complex, Angelstraße 33, 68199 Mannheim (im Folgenden „Location“). Das Gelände umfasst alle Flächen, die nur mit einem gültigen Ticket zugänglich sind, sowie angrenzende Flächen (im Folgenden gemeinsam „Gelände“).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets (im Folgenden „Besucher“) und dem Veranstalter. Mit dem Kauf eines Tickets schließt der Besucher einen Veranstaltungsvertrag ab und erwirbt das Recht, die Veranstaltung zu besuchen.

1.3. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Besucher, der das Ticket erwirbt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Kauf der Tickets erfolgt über
2.1.1. die am Eingang der Location befindliche Abendkasse des Veranstalters
und/oder
2.1.2. den Ticketshop von EVENTIM.Light (nachfolgend „EVENTIM“). Der Besucher wird auf der Website des Veranstalters unter www.ticket.puppypark.de zum Ticketshop von EVENTIM weitergeleitet. Für den Ticketkauf über EVENTIM gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EVENTIM.

2.2. Durch den Kauf eines Tickets bestätigt der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.

2.3. Beim Verkauf von Tickets gemäß Ziffer 2.1.2 handelt EVENTIM als rechtlicher Vertreter im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Besucher zustande.

2.4. Mit dem Klick auf den Button „Kaufen“ oder einen anderen, gemäß § 312j (3) BGB vorgeschriebenen Button, gibt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot an, indem er bei Zahlung per Vorkasse eine Buchungsbestätigung per E-Mail versendet. Bei anderen Zahlungsarten erfolgt die Annahme durch den sofortigen Versand der Bestätigung.

2.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Bestellung, für die bereits eine Bestellnummer vergeben wurde, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Besucher gegen die in Ziffer 4 genannten Weiterverkaufsverbote verstößt. In diesem Fall finden die Regelungen der §§ 346 ff. BGB Anwendung, jedoch unter Ausschluss von § 350 BGB.

2.6. Für die Veranstaltung gilt ein Dresscode im Sinne von Ziffer 8, der allen Besuchern ein angenehmes Erlebnis ermöglichen soll. Der Dresscode stellt mehr als nur eine Empfehlung dar. Der Veranstalter und die Location behalten sich das Recht vor, Besuchern mit unangemessener Kleidung den Zutritt zu verweigern. Eine Erstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Informationen zum Dresscode sind vorab auf www.puppypark.de sowie über die Social-Media-Kanäle des Veranstalters einsehbar.

3. Weiterverkaufsverbote / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe

3.1. Der Besucher verpflichtet sich, die erworbenen Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder die Weitergabe der Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

3.2. Das Verändern oder Bearbeiten von Tickets (z.B. durch Aufdrucke, Abänderungen oder andere Manipulationen) zum Zweck der Täuschung ist streng verboten.

3.3. Besucher, die Tickets schuldhaft im Widerspruch zu den genannten Verboten weiterverkaufen, weitergeben, verlosen oder im Sinne von Ziffer 3.2 manipulieren, verpflichten sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Diese wird vom Veranstalter nach billigem Ermessen festgelegt und kann gerichtlich überprüft werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter in diesen Fällen berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und den Zutritt des Besuchers zur Veranstaltung zu verweigern.


4. Anreise

4.1. Die Anreise zum Gelände und das Parken erfolgen auf eigene Gefahr. Im Interesse der Umwelt bitten wir alle Besucher, nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

5. Zutritt zum Gelände

5.1. Der Zutritt zum Gelände ist nur Besuchern gestattet, die ein gültiges Ticket besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim Betreten des Geländes ist sowohl das Ticket als auch ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen.

5.2. Die Location und der Veranstalter behalten sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Zutritt zum Gelände zu verwehren. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen verbotener Gegenstände gemäß Ziffer 6.1, ein offensichtlicher starker Alkoholisierungsgrad, Drogenkonsum oder eine deutlich erkennbare homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Haltung. Der Zutritt wird ebenfalls verweigert, wenn gegen den Jugendschutz verstoßen wird. Sollte ein wichtiger Grund für die Zutrittsverweigerung vorliegen, verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.

5.3. Besucher, die sich ohne gültiges Ticket auf dem Gelände aufhalten, können vom Veranstalter des Geländes verwiesen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines eventuell gezahlten Mindestverzehrs oder ähnlicher Leistungen.

5.4. Die Location und der Veranstalter sind jederzeit berechtigt, Präventionsmaßnahmen anzuordnen, Mitwirkungspflichten zu verlangen und/oder Verhaltensregeln festzulegen, insbesondere um den gesundheitlichen Anforderungen für Mitarbeiter, Besucher oder andere Beteiligte gerecht zu werden. Einem Hygienekonzept der Location sowie den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ist Folge zu leisten. Bei Verweigerung kann die Location ein Hausverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz der vollständigen Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller notwendigen Maßnahmen eine Infektion mit Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

5.5. Jeder Besucher erhält beim Einlass eine Verzehrkarte, die einen Mindestverzehr von 5€ für Getränke umfasst. Die Verzehrkarte ist während der gesamten Veranstaltung mitzuführen und beim Verlassen des Geländes an der Abendkasse abzurechnen. Der auf der Karte verzeichnete Betrag ist vom Besucher zu begleichen. Bei Verlust der Verzehrkarte wird eine von der Location festgelegte Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

6. Verbotene Gegenstände und Handlungen / Rauchverbot / Einlasskontrolle

6.1. Auf dem gesamten Gelände sind folgende Gegenstände verboten: Flüssigkeiten jeglicher Art, Speisen und Snacks, Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen und Glasbehälter, Tiere, Waffen und deren Imitate, Foto-, Film- und Videokameras sowie Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, leicht entzündliche Materialien und Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin, Gaskartuschen mit mehr als 450g Gasfüllung, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Funkgeräte* sowie Fahnen, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, und alle gefährlichen Gegenstände.

Auf dem gesamten Gelände der Location, einschließlich des Außenbereichs, ist die Nutzung von Handys, Smartphones und Kameras untersagt.

*Die Nutzung von Funkgeräten ist ausschließlich den Mitarbeitenden der Location und des Veranstalters vorbehalten.

6.2. Sollte ein Besucher aus medizinischen Gründen während der Veranstaltung ein Handy oder Smartphone nutzen müssen (z.B. zur Blutzuckermessung), ist dies dem Veranstalter vor der Veranstaltung über Instagram (@puppypark_party), Telegram (@PUPPYPARK_Orga) oder dem Kontaktformular auf der Webseite (https://puppypark.de/de/kontakt) mitzuteilen.

6.3. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind auf dem gesamten Gelände verboten, es sei denn, sie werden vom Veranstalter oder dessen Partnern bereitgestellt und verkauft.

6.4. Rauchen, einschließlich des Konsums von E-Zigaretten, ist in allen Innenräumen untersagt. In nicht überdachten Außenbereichen ist das Rauchen gestattet. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände verboten.

6.5. Sexuelle Handlungen sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen der Cruising-Area gestattet.

6.6. Bestimmte Bereiche der Veranstaltung unterliegen gesonderten Bestimmungen, die vor Ort ausgehängt und von den Besuchern beachtet werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist das Bällebad: Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Tragen von ölgepflegter Latex-, Rubber- oder Lederkleidung im Bällebad nicht gestattet.

6.7. Am Einlass werden durch das Ordnungspersonal der Location Sicherheitskontrollen in Form von Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt. Das Personal ist berechtigt, einen Bodycheck vorzunehmen, dem der Besucher durch den Einlass zustimmt. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung behalten sich die Location und der Veranstalter das Recht vor, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

6.8. Verbotene Gegenstände müssen vor dem Einlass entsorgt oder außerhalb des Geländes aufbewahrt werden. Diese Gegenstände dürfen nicht an der Garderobe abgegeben werden. Entscheidet sich der Besucher aufgrund dessen gegen den Veranstaltungsbesuch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

7. Speisen- und Getränkeangebot

7.1. Das Angebot an Getränken auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung, einschließlich des Innen- und Außenbereichs, wird ausschließlich von der Z.O.G. Betriebsgruppe GmbH (MS Connexion Complex / Jails) bereitgestellt. Diese ist für die Auswahl, Qualität und Preisgestaltung der Getränke verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Preisänderungen, die Qualität oder Verfügbarkeit der Getränke.

7.2. Das Angebot an Speisen auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung liegt ausschließlich in der Verantwortung der FutterBox und den Betreibern Pup Spike & Pup Ben. Diese sind für die Auswahl, die Qualität und die Preise der angebotenen Speisen zuständig. Die Bezahlung der Speisen erfolgt entweder direkt bei der FutterBox oder kann beim Verlassen des Geländes an der Abendkasse gemäß den vor Ort ausgewiesenen Preisen beglichen werden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für eventuelle Preisänderungen oder das Angebot und haftet nicht für die Qualität oder Verfügbarkeit der Speisen.

7.3. Es ist nicht gestattet, Speisen oder Getränke von außerhalb mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind nur Speisen und Getränke, die aus medizinischen Gründen benötigt werden. In diesem Fall ist der Veranstalter vorab über Instagram (@puppypark_party), Telegram (@PUPPYPARK_Orga) oder dem Kontaktformular auf der Webseite (https://puppypark.de/de/kontakt) zu informieren. Die Bestimmungen gemäß Ziffer 6.3 bleiben unberührt.

8. Dresscode

8.1. Das Tragen von geschützten oder verbotenen Uniformen, Hoheitszeichen und Amtsabzeichen ist untersagt.

8.2. Außerhalb der Cruising-Area müssen Geschlechtsteile und Gesäß vollständig und blickdicht bedeckt sein.

8.3. Aus Sicherheitsgründen sind sogenannte „Plug-Tails“ außerhalb der Cruising-Area nicht erlaubt.

8.4. Die Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen gemäß Ziffer 6.1 sind zu beachten.

9. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen

9.1. Das Hausrecht wird von der Location und dem Veranstalter oder durch deren beauftragtes Personal sowie Dritte ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

9.2. Den Besuchern ist insbesondere untersagt:
9.2.1. verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6.1 mitzuführen;
9.2.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal oder Dritte auszuüben;
9.2.3. Gegenstände auf den DJ, die Bühne, das Personal oder andere Besucher zu werfen;
9.2.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
9.2.5. bauliche Anlagen, Wände oder Gegenstände zu bemalen, zu besprühen, mit Aufklebern zu versehen oder anderweitig zu beschmutzen;
9.2.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbliche Handlungen, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Jegliche Art von Werbung, Produkt- oder Markenpromotion sowie das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Im Falle eines Verstoßes werden die Kosten der Maßnahme dem Veranlasser in Rechnung gestellt, basierend auf dem Wert eines vergleichbaren Sponsorings. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen. Alle ergriffenen Maßnahmen sind im Rahmen des Möglichen rückgängig zu machen;
9.2.7. unbefugte Bereiche oder Räume zu betreten sowie auf Bühnen, Traversen oder Ähnliches zu klettern;
9.2.8. Stage-Diving, Crowd-Surfen, Pogen, Moshing oder „Wall of Death“ durchzuführen.

9.3. Das Fotografieren jeglicher Art, auch für den privaten Gebrauch, ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

9.4. Das Prinzip „Nein bedeutet Nein“ gilt uneingeschränkt. Jeder Besucher hat das Recht auf körperliche und emotionale Unversehrtheit. Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Regel kommen, entscheidet der Veranstalter, ob eine Verwarnung ausgesprochen oder der Besucher direkt von der Veranstaltung ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss kann für die aktuelle Veranstaltung sowie für zukünftige Events gelten.

9.5. Besucher, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln verstoßen, können vom Gelände verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. Bei strafrechtlichen Verstößen, wie z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl oder sexueller Nötigung, wird der Besucher ohne Vorwarnung vom Gelände verwiesen und der Vorfall den zuständigen Behörden gemeldet.

9.6. Im Falle eines berechtigten Verweises vom Veranstaltungsort verliert das Ticket seine Gültigkeit; eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht. Besucher, die schuldhaft gegen diese AGB oder eine ihnen bekannte Verhaltensordnung verstoßen, haften für sämtliche der Location oder dem Veranstalter daraus entstehenden Schäden.

10. Recht am eigenen Bild, Bild-, Video- und Tonrechte

10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung sowie die Besucher im Bereich der Fotowall oder durch mobile Fotografen festzuhalten. Dies gilt, wenn sich der Besucher bewusst an der „Fotowall“ oder von mobilen Fotografen ortsunabhängig aufnehmen lässt. Personen, die unbeabsichtigt im Hintergrund einer Aufnahme erscheinen, werden vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder entfernt.

10.2. Mit dem Betreten des Geländes erklärt der Besucher seine unwiderrufliche Einwilligung zur unentgeltlichen Nutzung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (z.B. Ton- und Bildtonträger, digitale Verbreitung über das Internet) verwendet werden. Der Besucher räumt dem Veranstalter sowie dessen Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers ohne weitere Zustimmung zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in sonstiger Form zu verbreiten.

10.3. Nach der Veranstaltung werden die Aufnahmen nach Sichtung und Nachbearbeitung dem Besucher über einen speziellen Link zur Verfügung gestellt, der am Ausgang der Veranstaltung verteilt wird. Diese Aufnahmen dürfen vom Besucher auf privaten Social Media-Accounts veröffentlicht, jedoch nicht verändert werden. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch für Gruppenaufnahmen. Die Urheberrechte verbleiben beim Veranstalter. Insbesondere das Entfernen des PUPPYPARK-Logos ist untersagt.


11. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

11.1. Dem Besucher ist bewusst, dass in den Dancefloors der Location ein erhöhter Lautstärkepegel herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Die Location bemüht sich durch geeignete technische Maßnahmen und Lautstärkebegrenzungen, sicherzustellen, dass der Schallpegel die bei solchen Veranstaltungen üblichen Werte nicht unzumutbar überschreitet. Unabhängig davon wird empfohlen, zum Schutz des Gehörs Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen.

12. Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung / Höhere Gewalt

12.1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen – wie etwa höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmungen, Pandemien/Epidemien) – sowie bei einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder ähnlicher Ereignisse, gilt Ziffer 11.2.

12.2. In Fällen von Absage, Abbruch oder Änderungen nach Ziffer 11.1 sind beide Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch des Besuchers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12.3. Im Fall einer Absage aufgrund behördlicher Anordnung, gleich welcher Art, gilt Ziffer 11.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter oder die Location nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss – insbesondere aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben der Beteiligten oder Besucher, Einreisebeschränkungen für Beteiligte oder Besucher, oder wegen Vertragskündigungen von Subunternehmern, für die kein Ersatz beschafft werden kann.

12.4. Der Veranstalter wird etwaige Absagen, Abbrüche oder Änderungen der Durchführung nach Ziffer 11.1 so früh wie möglich über eigene Social-Media-Kanäle bekanntgeben. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Durchsagen kommuniziert. Aus solchen Änderungen können keine Ansprüche des Besuchers abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Zusätzlich gelten die aktuellen Aushänge sowie die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

13. Haftung

13.1. Die Location und der Veranstalter haften nicht für beschädigte, verlorene, gestohlene oder sonst abhandengekommene Gegenstände. Ebenso haften die Location und der Veranstalter nicht für sonstige Schäden jeglicher Art, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

13.2. Die Location und der Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit von Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals oder für nicht autorisierte Informationen, die in Social-Media-Kanälen verbreitet werden.

14. Schäden durch Besucher

14.1. Besucher sind verpflichtet, jegliche Schäden, die sie auf dem Gelände verursachen oder entdecken, unverzüglich dem Veranstalter oder dem Ordnungspersonal zu melden. Dies umfasst sowohl offensichtliche Schäden an der Einrichtung als auch kleinere Beeinträchtigungen, die eine potenzielle Gefahr für andere Gäste darstellen könnten.

14.2. Besucher haften für alle durch sie verursachten Schäden an der Einrichtung, der Ausstattung oder am Eigentum des Veranstalters. Dies gilt insbesondere für mutwillige Zerstörung, unsachgemäße Nutzung von Mobiliar oder Technik sowie für das Beschädigen von Dekorationen und technischen Einrichtungen.

14.3. Auch kleinere Schäden an Gebrauchsgegenständen, wie z.B. defektes Spielzeug im Headspace-Bereich, sind unverzüglich zu melden. Der Veranstalter geht in diesen Fällen von keinem Vorsatz aus und verzichtet auf eine Kostenübernahme durch den Besucher. Eine Meldung bleibt dennoch erforderlich, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.

14.4. Für Schäden, die nachweislich durch das Verhalten eines Besuchers entstanden sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Verursacher in voller Höhe für Reparatur-, Ersatz- oder Reinigungskosten haftbar zu machen. Die Höhe der Forderung wird nach billigem Ermessen festgesetzt und kann durch Nachweise wie Kostenvoranschläge oder Rechnungen belegt werden.

14.5. Nicht gemeldete oder unentdeckte Schäden, wie z.B. Glasscherben, scharfe Gegenstände oder technische Defekte, können eine Gefahr für andere Besucher darstellen. Es liegt in der Verantwortung des Besuchers, solche Schäden unverzüglich zu melden, um die Sicherheit aller Gäste zu gewährleisten.

14.6. Sollten durch nicht gemeldete oder versteckte Schäden Dritte zu Schaden kommen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den verantwortlichen Besucher für Folgekosten haftbar zu machen. Dies kann sich auf medizinische Kosten, Schadensersatzforderungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beziehen, die durch die Vernachlässigung des Besuchers erforderlich wurden.

15. Besondere Bestimmungen für die Benutzung der Garderobe

15.1. Der Veranstalter haftet für den Verlust von abgegebenen Garderobenstücken nur in Höhe des Zeitwerts. Für Wertgegenstände, die in Garderobenstücken aufbewahrt werden, wie Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone, Ausweisdokumente etc., ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Besucher handelt diesbezüglich auf eigenes Risiko.

15.2. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Garderobenstück erst nach Ende der Veranstaltung gesucht und ausgehändigt werden, sofern es noch vorhanden ist. Ein Anspruch auf sofortige Herausgabe besteht nicht.

15.3. Die Location und der Veranstalter sind berechtigt, Garderobenstücke bei Gefahr im Verzug zu öffnen und zu durchsuchen. Als Gefahr im Verzug gilt insbesondere der begründete Verdacht, dass sich in dem Garderobenstück verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 6.1 befinden. In solchen Fällen wird mindestens ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sowie gegebenenfalls auch die Polizei hinzugezogen.

15.4. Gegenstände, die nach Ende der Veranstaltung noch an der Garderobe verbleiben, werden nach Möglichkeit als Fundsachen behandelt. Diese werden vom Veranstalter erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt. Anfragen zu Fundsachen können per Telegram (@PUPPYPARK_Orga) gestellt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen dem Fundbüro übergeben. Dort können sie vom Besucher nach den geltenden Vorschriften abgeholt werden. Der Veranstalter haftet nicht für die Vollständigkeit der an das Fundbüro übergebenen Gegenstände.

16. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

16.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

16.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.

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